Checkliste bei einer Bestattung

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine belastende Situation. Trauer und Schmerz bestimmen die Gedanken und trotzdem muss man sich mit Fragen über die Umsetzung und Finanzierung der Bestattung auseinandersetzen. Leichter wird es, wenn man diese Aufgaben nicht allein bewältigen muss. Wer sich überfordert fühlt, sollte Familienangehörige oder Freunde bitten, beim Beratungsgespräch mit dem Bestatter dabei zu sein und bei Formalitäten und dem Vergleichen der Angebote zu helfen. Gemeinsam fühlt sich auch die emotionale Bürde um einiges leichter an. Treffen Sie alle nötigen Entscheidungen in Ruhe und lassen Sie sich im Beratungsgespräch nicht unter Zeitdruck setzen. Unsere Checkliste für die Bestattung hilft Ihnen dabei, die erforderlichen Tätigkeiten Schritt für Schritt durchzuführen.

Was macht einen guten Bestatter aus?

Bei der Suche nach einem geeigneten Bestattungsunternehmen achten Sie auf Ihr persönliches Gefühl. Beim ersten Gespräch mit dem Bestatter sollten Sie sich fragen: Werde ich klar und deutlich darüber informiert, was möglich ist? Geht der Bestatter auf meine Vorstellungen ein? Nimmt er sich ausreichend Zeit für mich? Ist er bemüht, auch außergewöhnliche Wünsche möglich zu machen? Seriöse Bestattungsunternehmen haben ein Ladengeschäft, dass Sie jederzeit für ein Gespräch aufsuchen können. Sie sind in der Region bekannt und existieren oft schon viele Jahre. Ein guter, vertrauenswürdiger Bestatter bietet Ihnen:

  • Kompetente Beratung zur Bestattungsvorsorge
  • Betreuung im Trauerfall, pietätvoller Umgang mit dem Verstorbenen, Überführungen
  • Umfassende und einfühlsame Beratung ohne Zeitdruck, individuelle Wünsche werden berücksichtigt
  • Gestaltung der Trauerfeier und eines persönlichen Abschieds
  • Erledigung aller Formalitäten, Traueranzeigen und Danksagungen
  • Trauerbegleitung und fundierte Kenntnis der Trauerrituale
  • Gute und zuverlässige Erreichbarkeit, eigenes Ladengeschäft vor Ort

Checkliste Teil 1: Vor der Bestattung

Nach dem Tod eines Angehörigen bietet die Checkliste für die Bestattung eine erste Orientierung über alle erforderlichen Tätigkeiten und notwendigen Dokumente. Je mehr Unterlagen Sie im Beratungsgespräch mit dem Bestatter bereits beisammenhaben, desto besser!

Nach Eintritt des Todes

  • Mögliche Verfügungen des Verstorbenen zusammenstellen: Körperspende, Organspende, Verfügung zur Bestattung, Vorsorgevertrag mit Bestattungsunternehmen etc.
  • Nachlass sichten: Einsicht in die Konten des Verstorbenen, u. a. um die Finanzierung der Beerdigung klären zu können
  • Arzt (bestenfalls Hausarzt des Verstorbenen) verständigen, um den Tod bzw. die Todesursache festzustellen und den Totenschein auszustellen (entfällt bei Tod im Krankenhaus oder Heim/Hospiz)
  • Weitere Angehörige benachrichtigen und Vorgehensweise absprechen (z. B. Abschiednahme zu Hause)
  • Bestattungsunternehmen kontaktieren und Termin vereinbaren
  • Ganz wichtig: Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen: Personalausweis/Reisepass, Personenstandsurkunden/Stammbuch (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners etc.), Gesundheitskarte, Rentennummer, ggf. Dokumente über vorhandene Grabstelle
  • Mit dem Bestattungsunternehmen den Auftrag absprechen und klären, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten
  • Auswahl des Sarges bzw. der Urne und der Totenbekleidung, Abholung des Verstorbenen
  • Überführung zur Leichenhalle/Kühlzelle
  • Standesamt des Sterbeortes benachrichtigen und Sterbeurkunde beantragen: Meldefrist von drei Werktagen
  • Bei Feuerbestattung: Genehmigung für die Einäscherung einholen (nur in wenigen Bundesländern erforderlich)
  • Tag der Beisetzung mit der Friedhofsverwaltung abstimmen (wird meist vom Bestatter übernommen)
  • Nutzung einer Trauerhalle: Absprache mit Bestattungsunternehmen, Friedhofsverwaltung und/oder Krematorium
  • Erwerb der Nutzungsrechte an einer Grabstelle/Verlängerung bestehender Rechte
  • Terminabsprache mit Geistlichem oder Trauerredner für die Trauerfeier
  • Liste der zu benachrichtigenden Personen zusammenstellen und nach Bedarf informieren
  • Arbeitgeber des Verstorbenen informieren: Personalpapiere einschließlich Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweis der Rentenversicherung anfordern. Eventuell besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Informieren Sie sich! 
  • Lebensversicherung informieren: Bei Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen ist der Versicherer schnellstmöglich über den Tod in Kenntnis zu setzen, da dieser oftmals die genaue Todesursache prüfen will. Wird der Tod durch einen Unfall verursacht, muss die Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden informiert werden, damit die Versicherungssumme ausgezahlt wird.

 

Wenige Tage nach dem Tod

  • Testament abgeben: Wenn es ein Testament gibt, muss dieses umgehend beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen abgegeben/eingesendet werden.
  • Bankvollmacht suchen: Wenn es eine Bevollmächtigung gibt, sollte der laufende Zahlungsverkehr geprüft und ggf. gestoppt bzw. korrigiert werden.
  • Eigentum des Verstorbenen abholen: Hat der Verstorbene z. B. im Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung gelebt, sollte sein Eigentum zeitnah dort abgeholt werden.
  • Falls noch nicht geschehen: Friedhof und Grab auswählen (wenn der Verstorbene seine Wünsche nicht festgehalten hat, müssen die Angehörigen darüber entscheiden). Ein Termin bei der Friedhofsverwaltung kann über den Bestatter erfolgen.
  • Falls noch nicht geschehen: Termin für die Bestattung vereinbaren (kann auch vom Bestatter abgestimmt werden, unbedingt die Bestattungsfristen des jeweiligen Bundeslandes beachten)

 

Bis zur Trauerfeier und Beisetzung

  • Von dem Verstorbenen in Ruhe Abschied nehmen, wenn gewünscht
  • Mit Bestattungsunternehmen und Geistlichem oder Trauerredner Inhalte und Gestaltung der Trauerfeier festlegen
  • Eigene Trauerkleidung besorgen/herauslegen, wenn gewünscht
  • Gaststätte für Trauerkaffee/-mahl reservieren, wenn gewünscht 
  • Trauerkarten und -anzeige aufsetzen, erstellen und versenden
  • Blumenschmuck beauftragen, zum Beispiel für Sarg, Urne, Trauerhalle, offenes Grab
  • Steinmetzbetrieb für Entfernung vorhandener Grabmale/Einfassungen beauftragen

Checkliste Teil 2: Nach der Bestattung

Die Beisetzung des Verstorbenen findet für gewöhnlich etwa 5 bis 12 Tage nach dem Tod statt. Die Frist ist abhängig von der Bestattungsart. Nach der Beisetzung sind die Aufgaben der Hinterbliebenen jedoch noch nicht erfüllt. Mit Teil 2 unserer Checkliste für Bestattungen erhalten Sie eine Übersicht darüber, was nach der Trauerfeier und Beerdigung noch zu erledigen ist.

In den ersten Tagen nach der Beisetzung

  • Unterlagen für zu regelnden Zahlungsverkehr des Verstorbenen zusammenstellen (Kontoauszüge und andere Unterlagen durchsehen, ggf. Reisen und Bestellungen stornieren)
  • Versicherungen, Ämter etc., bei denen ein Leistungsanspruch besteht, informieren und Zahlungen einfordern
  • Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen, soweit er mit dem Tod seine Berechtigung verliert (Daueraufträge, Einzugsermächtigungen). Achten Sie auf das Kalenderdatum und eventuelle Abbuchungen zum Ersten eines Monats.
  • Verträge entsprechend der Fristen kündigen (Versicherungen, Mietverträge, Verträge mit dem Energieversorger und dem Telefon-/Internetanbieter, Zeitschriften-Abos, Mitgliedschaften in Vereinen etc.), Online-Accounts verwalten/kündigen
  • Danksagungen für Beileidsbekundungen

 

In den Wochen nach der Beisetzung

  • Rechnungen begleichen: z. B. Bestattungskosten, Friedhofsgärtner, Steinmetz, Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung, Krematorium, Arzt für Leichenschau
  • Grab abräumen und Grabgestaltung sowie weitere Grabpflege planen, eventuell in Auftrag geben
  • Gedenkfeiern planen (Sechswochenamt, Jahrgedächtnis etc.)
  • Danksagungen versenden: Falls der Wunsch besteht, können sich die Hinterbliebenen für die Beileidsbekundungen bedanken, z. B. per Inserat in der Zeitung oder mit persönlichen Karten/Briefen.
  • Steinmetzbetrieb für die Einfassung des Grabes und die Aufstellung und Beschriftung eines Grabmals kontaktieren
  • Ordner mit wichtigen Dokumenten zum Todesfall anlegen: Sterbeurkunde, Urkunde über das Grabnutzungsrecht, Name des Nutzungsrechtsinhabers, Erklärung über den Nachfolger der Nutzungsberechtigung, mögliche Verträge über Grabgestaltung/-pflege, Rechnungen, Gebührenbescheide
  • Hinterbliebenenrente bei der Rentenversicherung beantragen: Als Ehepartner benötigen Sie für den Antrag die Sterbeurkunde und die Heiratsurkunde. Innerhalb eines Monats kann ein Vorschuss auf die Rente beim Rentenservice der Deutschen Post beantragt werden. Für anspruchsberechtigte Kinder kann Halbwaisen- beziehungsweise Waisenrente beantragt werden. Dabei sind die Geburtsurkunden der Kinder vorzuweisen.
  • Wohnung kündigen und Haushalt auflösen: Sofern niemand mehr in der Mietwohnung des Verstorbenen verbleibt, muss diese gekündigt, geräumt und ggf. renoviert werden. Vergessen Sie nicht, die Kaution vom Vermieter beziehungsweise Eigentümer zurückzufordern.

Checkliste Teil 3: Formalitäten bei einer Bestattung

Bei einem Sterbefall stehen viele Behördengänge an. Damit Sie bei der Vielzahl der Erledigungen nichts vergessen, haben wir Ihnen in Teil 3 unserer Checkliste für die Bestattung wichtige behördliche Aufgaben zusammengestellt.

Wichtige Formalitäten bei einem Todesfall

  • Sterbeurkunde: beim zuständigen Standesamt (Sterbeort, nicht Wohnort) in mehrfacher Ausfertigung bestellen (geschieht in der Regel über den Bestatter). Für den Antrag benötigen Sie Personalausweis, Geburtsurkunde, Totenschein und Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe-/Lebenspartnerschaft des Verstorbenen oder gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung.
  • Erbschein: Als Erbe unter Umständen den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Testament eröffnen lassen, eventuell Notar einschalten.
  • Finanzamt: Das für die Erbschaftssteuer zuständige Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informieren (eventuell Antrag stellen auf vorzeitigen Lohnsteuerjahresausgleich).
  • Versorgungs-/Sozialamt informieren
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